In folgenden Fällen soll z.B. unbürokratische Hilfe durch den Verein geleistet werden:

  • Soforthilfe für Familien in Not, die nicht durch den ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst bzw. den Deutschen Kinderhospizverein oder andere Institutionen (z.B. Krankenkassen) abgedeckt sind
  • Budget für ehrenamtliche Betreuer/-innen für Unternehmungen mit den betroffenen Kindern und / oder deren Geschwistern
  • Zuwendungen an den AKHD Düsseldorf für notwendige Investitionen oder Maßnahmen, die nicht durch den Deutschen Kinderhospizverein oder andere Institutionen abgedeckt sind oder gefördert werden
  • Veranstaltungen für und mit den vom Kinderhospiz betreuten Familien
  • Einmalzuwendung oder Finanzierung für nicht vorhersehbare Notsituationen